Sprachreisen mit Bildungsgutschein

Sprachreise mit Bildungsgutschein

Sprachreise mit Bildungsgutschein


Der Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit ausgegeben, um Bildungsmaßnahmen zu fördern.

Voraussetzungen

Damit eine Bildungsmaßnahme wie ein Sprachkurs zur Finanzierung über einen Bildungsgutschein anerkannt wird, sind bestimmten Voraussetzungen nötig.

Dazu zählt, dass die Bildungsmaßnahme hilft, den Arbeitssuchenden wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern, sprich, dass die Maßnahme ihm hilft, ein neues Anstellungsverhältnis zu finden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abwendet. Letztendlich liegt es im Ermessen der Bundesagentur für Arbeit zu entscheiden, ob die angestrebte Bildungsmaßnahme unter den aktuellen Umständen für eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgsversprechend erscheint.

Als weitere Voraussetzung gilt, dass der Antragssteller eines Bildungsgutscheins eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann oder in den letzten 3 Jahren ein berufliches Beschäftigungsverhältnis vorweisen kann.

Voraussetzungen des Bildungsträgers

Der Bildungsträger der die Weiterbildungsmaßnahme durchführen soll, muss mittels eines Zertifikats einer "fachkundigen Stelle" belegen, dass es sich um eine zugelassene Bildungsmaßnahme handelt.

Erhalt und Beleg des Bildungsgutscheins

Erfüllt ein Bewerber eines Bildungsgutscheins diese zuvor genannten Voraussetzungen, dann erhält er einen Bildungsgutschein als Bestätigung. Der Teilnehmer einer Maßnahme mit Bildungsgutschein muss die Weiterbildungsmaßnahme innerhalb der vorgegebenen Zeit beginnen, sonst verfällt der Gutschein. Eine Verlängerung dieser Frist ist möglich, sofern keine geeignete Maßnahme gefunden worden ist.

Ob eine Bildungsmaßnahme zugelassen ist oder nicht, kann über die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET oder beim jeweiligen Anbieter der Bildungsmaßnahme in Erfahrung gebracht werden.


Weitere Fragen