Viele Arbeitnehmer in Deutschland wissen gar nicht, dass sie ein Recht auf Bildungsurlaub haben. Hierbei handelt es sich um eine mehrwöchige Freistellung von der Erwerbstätigkeit mit dem Zweck der Weiterbildung. Bildungsurlaub wird auch als staatliche Maßnahme zur Förderung des lebenslangen Lernens betrachtet und genießt allgemein einen hohen Stellenwert. Doch wie meldet man eine solche Freistellung eigentlich an, um beispielsweise eine Sprachreise anzutreten? Und was gibt es hierbei alles zu beachten?
Bildungsurlaub ist Ländersache
Mit Ausnahme von Sachsen und Bayern hat jedes deutsche Bundesland sein eigenes Bildungsurlaubsgesetz. Diese sind sich im Kern sehr ähnlich, weisen aber auch zum Teil große Unterschiede auf.
Wenn Sie sich für eine Sprachreise im Rahmen eines Bildungsurlaubs interessieren, sollten Sie daher als erstes einen Blick in das entsprechende Gesetz werfen und überprüfen, welche konkreten Ansprüche Sie haben.
Grundsätzlich gilt für Sie das jeweilige Ländergesetz von dem Bundesland, in dem Sie arbeiten.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Generell hat
jeder Erwerbstätige in Deutschland einen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Ausnahmen bilden
Beamte, Auszubildende und Werksstudenten.
Auch
Arbeitnehmer in Sachsen und Bayern müssen sich stets individuell über ihre Ansprüche auf Bildungsurlaub informieren und beispielsweise einen
Blick in ihre Tarifverträge werfen.
Arbeitnehmer bestimmen über Inhalt des Bildungsurlaubs
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Arbeitgeber ihren Angestellten vorschreiben können, für welche Zwecke (beziehungsweise Inhalte) diese ihren Bildungsurlaub nutzen dürfen.
Fakt ist:
Der Arbeitnehmer allein entscheidet, mit welcher Thematik er sich im Zuge seiner Weiterbildungsmaßnahmen beschäftigen möchte. Ein
beruflicher Bezug muss nicht zwangsweise bestehen. Wichtig ist hierbei lediglich, dass das
Bildungsangebot staatlich anerkannt ist.
Sonderfall Sprachreisen
Sprachreisen ins Ausland haben sich in den letzten Jahren als beliebte Inhalte für einen Bildungsurlaub etabliert. Kein Wunder, immerhin sind die Aussichten auf ferne Länder, warmes Wetter und fremde Kulturen für die meisten Menschen überaus reizvoll.
An dieser Stelle ist es jedoch wichtig, zu betonen, dass
nicht jede Sprachreise auch vom Arbeitgeber genehmigt werden muss. Auf dem Markt gibt es noch immer zahlreiche
Angebote, die nicht staatlich anerkannt sind und deswegen von vornherein durch das Raster fallen.
Hinzu kommt außerdem, dass
in den Ländergesetzen zum Bildungsurlaub oft
genaue Regelungen zum Thema Sprachreisen festgehalten sind. So dürfen Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen beispielsweise nur 500 km weit reisen und Bremer sind angehalten, ausschließlich europäische Sprachen zu erlernen (das dürfen Sie jedoch weltweit tun).
Um eventuelle Komplikationen oder gar die Ablehnung Ihres Bildungsurlaubs zu vermeiden, müssen Sie sich im Vorfeld unbedingt
genau darüber informieren,
welche Möglichkeiten Sie haben und wo sich
eventuelle Fallstricke verbergen. Dann dürfte es auch kein Problem sein, eine Sprachreise als Bildungsurlaub genehmigen zu lassen.
Bildungsurlaub richtig anmelden: So funktioniert es
Gleich vorweg eine Nachricht, die Sie freuen wird: Es ist überhaupt nicht schwer, einen Bildungsurlaub beim Arbeitgeber anzumelden. Trotzdem sollten Sie natürlich die nachfolgenden Schritte kennen und einhalten.
Schritt #1: Den persönlichen Anspruch prüfen
Wie weiter oben bereits erwähnt,
haben die meisten Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Dennoch gibt es auch gewisse
Ausnahmen, die vorrangig Beamte, Azubis, Studenten, Sachsen und Bayern betreffen.
Darüber hinaus gibt es in manchen Bundesländern die sogenannte
Kleinbetriebsklausel, die die Genehmigung eines Bildungsurlaubs erschwert, wenn im Betrieb weniger als fünf oder zehn Mitarbeiter beschäftigt sind.
Unser Tipp: Informieren Sie sich unbedingt im Vorfeld im für Sie geltenden Ländergesetz. Aus diesem geht hervor, ob Sie Anspruch auf Bildungsurlaub haben oder nicht.
Schritt #2: Seminar oder Sprachreise aussuchen
Wenn Sie klären konnten, ob ein Bildungsurlaub für Sie in Frage kommt, können Sie im nächsten Schritt entscheiden, mit welchem Inhalt Sie diesen füllen wollen.
Grundsätzlich stehen Ihnen
unzählige Möglichkeiten zur Verfügung. Falls Ihr Arbeitgeber Anspruch erhebt, Einfluss auf Ihre Entscheidung zu nehmen, können Sie ihn höflich darauf hinweisen, dass er hierfür keine Berechtigung hat.
Sie allein entscheiden, welches Seminar oder welche
Sprachreise Sie im Zuge Ihrer Bildungsreise besuchen.
Schritt #3: Prüfen, ob das Seminar anerkannt wird
Nicht überall, wo „Bildungsurlaub“ drauf steht, ist auch Bildungsurlaub drin. Der wohl
größte Fallstrick auf dem Weg zur Weiterbildung sind
Angebote, die nicht staatlich anerkannt sind.
Damit Ihr Bildungsurlaub auch garantiert vom Arbeitgeber genehmigt wird, müssen Sie hierauf besonders penibel achten. Das gilt für Sprachreisen ebenso wie für alle anderen Seminare.
Schritt #4: Antrag fristgerecht beim Arbeitgeber einreichen
Wenn Sie sich für ein Weiterbildungsangebot entschieden und geprüft haben, dass dieses auch anerkannt ist, können Sie Ihren
Bildungsurlaub offiziell beim Arbeitgeber beantragen. Hierbei sollten Sie vor allem auf diese beiden Aspekte achten:
- Die Anmeldefrist ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich (meist zwischen vier und acht Wochen)
- Der Arbeitgeber hat ein Recht auf Informationen über das von Ihnen gewählte Weiterbildungsangebot – fügen Sie dementsprechende Unterlagen bei
Der Antrag für den Bildungsurlaub kann
formlos sein, sollte aber in jedem Fall
schriftlich eingereicht werden. Neben Ihrem
Vorhaben und dem
gewählten Seminar sollte natürlich auch der
angestrebte Zeitraum erwähnt werden.
Haben Sie die Genehmigung von Ihrem Vorgesetzten, können Sie alle weiteren Vorbereitungen für den Antritt des Bildungsurlaubs treffen.
Info: Ihr Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, Ihren Antrag auf Bildungsurlaub abzulehnen. Hierfür muss es allerdings triftige Gründe wie beispielsweise einen hohen Krankheitsstand oder ein extrem wichtiges Projekt geben. Haben Sie jedoch das Gefühl, Ihr Chef lehnt aus nicht nachvollziehbaren Gründen hab, können Sie diese Entscheidung in Frage stellen.
FAZIT: Ein Bildungsurlaub ist eine tolle Gelegenheit, um den persönlichen Horizont zu erweitern und sich neues (berufliches) Wissen anzueignen. Wenn Sie diese Möglichkeit für eine Sprachreise nutzen wollen, ist das grundsätzlich eine gute Idee. Bedenken Sie aber, dass nicht jedes Angebot auch vom Arbeitgeber genehmigt werden muss. Ein Blick in Ihr Landesgesetz schafft Klarheit und vermeidet Probleme.